Bundesweite Vertretung bei Entziehung der Fahrerlaubnis durch Fachanwalt
Viele Sachverhalte können dazu führen, dass ein Fahrverbot droht oder der Führerschein bereits eingezogen wurde. Hier ist schnelles Handeln und ein qualifizierte Rechtsberatung sinnvoll, um weiter mobil zu bleiben.
Unsere Experten im Verkehrsrecht vertreten Sie bundesweit außergerichtlich und notfalls gerichtlich.
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Droht der Entzug der Fahrerlaubnis, so ist schnelles und sensibles Handeln gefragt. Je eher Sie sich hier in anwaltliche Beratung begeben, desto besser.
Kommt es tatsächlich zu einem Entzug der Fahrerlaubnis, häufig nach der Begehung eines Verkehrsdeliktes, so ist vielen Betroffenen nicht bewußt, dass sie nach Ablauf einer gerichtlichen Sperrfrist den Führerschein keineswegs automatisch zurückbekommen. Vielmehr muss die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gesondert beantragt werden. Hier können frühzeitig die richtigen Weichen gestellt werden, um die erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Wir vertreten Sie bundesweit. Vor den Gerichten im Rhein- und Ruhrgebiet (Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Oberhausen, Essen, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Wuppertal, Mönchengladbach) sind wir besonders erfolgreich. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht hat bereits tausenden Geschädigten im Verkehrsrecht erfolgreich zu ihren Rechten verholfen.
Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
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